Die 1-%-Regel ist beliebt, weil sie bequem ist: nichts aufschreiben, keine Belege, ein fester Prozentsatz. Diese Bequemlichkeit kostet Makler aber oft einen vierstelligen Betrag im Jahr.
Der Grund: Die 1-%-Regel berechnet deine Privatnutzung pauschal nach dem Listenpreis des Autos – egal, wie viel du tatsächlich privat fährst. Wer beruflich viel unterwegs ist, zahlt also für private Kilometer, die er gar nicht fährt.
Und Makler sind Vielfahrer: Besichtigungen, Objektaufnahmen, Notartermine, Kundengespräche. Ein beruflicher Anteil von 80 Prozent und mehr ist keine Ausnahme.
Vorab: Gehört das Auto überhaupt zum Betrieb?
| Berufliche Nutzung | Steuerliche Zuordnung | 1-%-Regel möglich? |
|---|---|---|
| mehr als 50 % | muss zum Betrieb gehören | ja |
| 10 % bis 50 % | kann zum Betrieb gehören | nein – Privatanteil muss nachgewiesen oder geschätzt werden |
| unter 10 % | bleibt privat | nein – berufliche Fahrten mit 0,30 € je km absetzbar |
So funktionieren die beiden Methoden
Die 1-%-Regel
Jeden Monat wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises als Privatnutzung angesetzt. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung inklusive ab Werk eingebauter Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Rabatte, ein günstiger Gebrauchtwagenpreis oder Leasingkonditionen zählen nicht. Das trifft besonders, wer einen jungen Gebrauchten günstig gekauft hat.
Fahrten zwischen Wohnung und Büro
Hast du ein Büro außerhalb deiner Wohnung, kommen die Fahrten dorthin hinzu. Pro Kilometer Entfernung werden monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises angesetzt – abzüglich der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer (ab 2026 ab dem ersten Kilometer). Nur die Differenz erhöht deinen Gewinn.
Ein häufiger Fehler: Arbeitnehmer können statt der 0,03 Prozent die tatsächlichen Fahrten einzeln abrechnen. Für Selbstständige ist das laut Bundesfinanzhof nicht erlaubt.
Das Fahrtenbuch
Hier werden alle tatsächlichen Kosten des Autos erfasst – Abschreibung oder Leasingrate, Sprit oder Strom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen – und nach den gefahrenen Kilometern aufgeteilt. Versteuert wird nur der tatsächliche Privatanteil.
Die Vergleichsrechnung
Ein typisches Maklerprofil: Verbrenner, Listenpreis 60.000 Euro, 30.000 km im Jahr, davon 24.000 km beruflich. Das Auto kostet insgesamt 12.600 Euro im Jahr. Betrachtet wird nur die private Nutzung.
| 1-%-Regel | Fahrtenbuchmeist günstiger | |
|---|---|---|
| Rechenweg | 1 % × 60.000 € × 12 Monate | 20 % Privatanteil × 12.600 € |
| Privatnutzung pro Jahr | 7.200 € | 2.520 € |
| Unterschied | 4.680 € zugunsten Fahrtenbuch | |
| Steuerersparnis bei rund 44 % | rund 2.060 € pro Jahr |
Rund 2.000 Euro im Jahr – dafür lohnt sich das Aufschreiben. Bei vier Jahren Haltedauer sind das etwa 8.000 Euro.
Jede Besichtigung ist eine Betriebsfahrt – und damit ein Eintrag, der Steuern spart.
Und beim Elektroauto?
Für reine Elektroautos wird nur ein Viertel der Pauschale angesetzt, also 0,25 Prozent statt 1 Prozent – sofern der Listenpreis nicht über 100.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 ausgeliefert wurden (vorher: 70.000 Euro, vor 2024: 60.000 Euro). Die Regel gilt für Anschaffungen bis Ende 2030.
| Fahrzeug | Ansatz pro Monat | Bei 60.000 € Listenpreis pro Jahr |
|---|---|---|
| Verbrenner | 1,00 % | 7.200 € |
| E-Auto bis 100.000 € Listenpreis | 0,25 % | 1.800 € |
| E-Auto über 100.000 € Listenpreis | 0,50 % | 3.600 € |
| Plug-in-Hybrid (bei Erfüllung der Voraussetzungen) | 0,50 % | 3.600 € |
Der häufigste Rechenfehler beim E-Auto
Der Steuervorteil fürs E-Auto gilt auch beim Fahrtenbuch: Die Abschreibung oder Leasingrate wird dort ebenfalls nur zu einem Viertel angesetzt (bei Plug-in-Hybriden zur Hälfte). Strom, Versicherung, Wartung und Reparaturen zählen voll.
Wer nur die Pauschale viertelt, beim Fahrtenbuch aber die vollen Kosten ansetzt, rechnet sich die 1-%-Regel schön. Unser Beispiel als E-Auto mit 10.000 Euro Abschreibung und 2.600 Euro übrigen Kosten:
| 1-%-Regel (0,25 %) | Fahrtenbuchmeist günstiger | |
|---|---|---|
| Abschreibung | – | 10.000 € × ¼ = 2.500 € |
| Übrige Kosten | – | 2.600 € |
| Rechenweg | 0,25 % × 60.000 € × 12 | 20 % von 5.100 € |
| Privatnutzung pro Jahr | 1.800 € | 1.020 € |
| Unterschied | 780 € zugunsten Fahrtenbuch |
Das Fahrtenbuch bleibt also vorn, nur der Abstand ist kleiner. Damit die Pauschale gewinnt, müsste die Abschreibung in diesem Beispiel bei rund 25.600 Euro im Jahr liegen – also ein sehr teures Auto oder eine sehr kurze Nutzungsdauer.