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Firmenwagen für Makler: Warum sich das Fahrtenbuch meist lohnt
Makler fahren viel beruflich. Genau deshalb ist die bequeme 1-%-Regel für sie oft die teurere Wahl. Im Beispiel spart das Fahrtenbuch rund 2.000 Euro Steuern im Jahr. Beim E-Auto ist der Vorteil kleiner, bleibt aber bestehen. Die Methode gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. Der beste Startpunkt ist der 1. Januar oder der Kauf eines neuen Fahrzeugs.

Die 1-%-Regel ist beliebt, weil sie bequem ist: nichts aufschreiben, keine Belege, ein fester Prozentsatz. Diese Bequemlichkeit kostet Makler aber oft einen vierstelligen Betrag im Jahr.

Der Grund: Die 1-%-Regel berechnet deine Privatnutzung pauschal nach dem Listenpreis des Autos – egal, wie viel du tatsächlich privat fährst. Wer beruflich viel unterwegs ist, zahlt also für private Kilometer, die er gar nicht fährt.

Und Makler sind Vielfahrer: Besichtigungen, Objektaufnahmen, Notartermine, Kundengespräche. Ein beruflicher Anteil von 80 Prozent und mehr ist keine Ausnahme.

Vorab: Gehört das Auto überhaupt zum Betrieb?

Berufliche NutzungSteuerliche Zuordnung1-%-Regel möglich?
mehr als 50 %muss zum Betrieb gehörenja
10 % bis 50 %kann zum Betrieb gehörennein – Privatanteil muss nachgewiesen oder geschätzt werden
unter 10 %bleibt privatnein – berufliche Fahrten mit 0,30 € je km absetzbar

So funktionieren die beiden Methoden

Die 1-%-Regel

Jeden Monat wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises als Privatnutzung angesetzt. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung inklusive ab Werk eingebauter Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Rabatte, ein günstiger Gebrauchtwagenpreis oder Leasingkonditionen zählen nicht. Das trifft besonders, wer einen jungen Gebrauchten günstig gekauft hat.

Fahrten zwischen Wohnung und Büro

Hast du ein Büro außerhalb deiner Wohnung, kommen die Fahrten dorthin hinzu. Pro Kilometer Entfernung werden monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises angesetzt – abzüglich der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer (ab 2026 ab dem ersten Kilometer). Nur die Differenz erhöht deinen Gewinn.

Ein häufiger Fehler: Arbeitnehmer können statt der 0,03 Prozent die tatsächlichen Fahrten einzeln abrechnen. Für Selbstständige ist das laut Bundesfinanzhof nicht erlaubt.

Das Fahrtenbuch

Hier werden alle tatsächlichen Kosten des Autos erfasst – Abschreibung oder Leasingrate, Sprit oder Strom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen – und nach den gefahrenen Kilometern aufgeteilt. Versteuert wird nur der tatsächliche Privatanteil.

Die Vergleichsrechnung

Ein typisches Maklerprofil: Verbrenner, Listenpreis 60.000 Euro, 30.000 km im Jahr, davon 24.000 km beruflich. Das Auto kostet insgesamt 12.600 Euro im Jahr. Betrachtet wird nur die private Nutzung.

1-%-RegelFahrtenbuchmeist günstiger
Rechenweg1 % × 60.000 € × 12 Monate20 % Privatanteil × 12.600 €
Privatnutzung pro Jahr7.200 €2.520 €
Unterschied4.680 € zugunsten Fahrtenbuch
Steuerersparnis bei rund 44 %rund 2.060 € pro Jahr

Rund 2.000 Euro im Jahr – dafür lohnt sich das Aufschreiben. Bei vier Jahren Haltedauer sind das etwa 8.000 Euro.

Makler steigt vor einem Besichtigungstermin aus seinem Firmenwagen

Jede Besichtigung ist eine Betriebsfahrt – und damit ein Eintrag, der Steuern spart.

Und beim Elektroauto?

Für reine Elektroautos wird nur ein Viertel der Pauschale angesetzt, also 0,25 Prozent statt 1 Prozent – sofern der Listenpreis nicht über 100.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 ausgeliefert wurden (vorher: 70.000 Euro, vor 2024: 60.000 Euro). Die Regel gilt für Anschaffungen bis Ende 2030.

FahrzeugAnsatz pro MonatBei 60.000 € Listenpreis pro Jahr
Verbrenner1,00 %7.200 €
E-Auto bis 100.000 € Listenpreis0,25 %1.800 €
E-Auto über 100.000 € Listenpreis0,50 %3.600 €
Plug-in-Hybrid (bei Erfüllung der Voraussetzungen)0,50 %3.600 €

Der häufigste Rechenfehler beim E-Auto

Der Steuervorteil fürs E-Auto gilt auch beim Fahrtenbuch: Die Abschreibung oder Leasingrate wird dort ebenfalls nur zu einem Viertel angesetzt (bei Plug-in-Hybriden zur Hälfte). Strom, Versicherung, Wartung und Reparaturen zählen voll.

Wer nur die Pauschale viertelt, beim Fahrtenbuch aber die vollen Kosten ansetzt, rechnet sich die 1-%-Regel schön. Unser Beispiel als E-Auto mit 10.000 Euro Abschreibung und 2.600 Euro übrigen Kosten:

1-%-Regel (0,25 %)Fahrtenbuchmeist günstiger
Abschreibung–10.000 € × ¼ = 2.500 €
Übrige Kosten–2.600 €
Rechenweg0,25 % × 60.000 € × 1220 % von 5.100 €
Privatnutzung pro Jahr1.800 €1.020 €
Unterschied780 € zugunsten Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch bleibt also vorn, nur der Abstand ist kleiner. Damit die Pauschale gewinnt, müsste die Abschreibung in diesem Beispiel bei rund 25.600 Euro im Jahr liegen – also ein sehr teures Auto oder eine sehr kurze Nutzungsdauer.

Interaktiver Rechner

1-%-Regel oder Fahrtenbuch?

Vergleicht den zu versteuernden privaten Nutzungsanteil pro Jahr nach beiden Methoden – mit deinen eigenen Zahlen.

Privater Nutzungsanteil pro Jahr
RechenschrittPauschaleFahrtenbuch
Bemessungsgrundlage60.000,00 €5.100,00 €
Abschreibung im Ansatz—2.500,00 €von 10.000,00 €
Rechenweg0,25 % × 12 Monate20 % Privatanteil
Zu versteuern1.800,00 €1.020,00 €
Fahrtenbuch liegt vorn780,00 €weniger zu versteuern pro Jahr · geschätzte Steuerersparnis bei 44 %: 343,20 €

Hier rechnen die meisten Vergleiche falsch: Bei einem begünstigten Elektrofahrzeug wirkt die Begünstigung auf beide Methoden. Auch beim Fahrtenbuch geht die Abschreibung nur zu einem Viertel in die Gesamtkosten ein.§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG

Der Rechner bildet deinen privaten Nutzungsanteil beim Betriebsvermögen ab (ohne Fahrten Wohnung–Betriebsstätte und ohne Umsatzsteuer). Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall – ob dein Fahrzeug begünstigt ist, ob es überhaupt ins Betriebsvermögen gehört und wie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird, klären wir gemeinsam.

Peter Biegler · Steuerberater · makler-steuerberatung.de

Zwei Details, die viel Geld ausmachen

Die Kostendeckelung

Ist die Pauschale höher als die tatsächlichen Gesamtkosten des Autos, wird sie auf diese Kosten begrenzt. Voraussetzung: Du kannst die Kosten nachweisen. Das betrifft vor allem ältere Autos mit hohem Listenpreis und niedrigen laufenden Kosten.

Bei Leasing wichtig: Eine Leasingsonderzahlung wird für diese Berechnung auf die gesamte Laufzeit verteilt. Wer sie nur im ersten Jahr ansetzt, verschenkt die Deckelung in den Folgejahren.

Kein Wechsel im laufenden Jahr

Für dasselbe Auto kannst du innerhalb eines Kalenderjahres nicht zwischen den Methoden wechseln. Bei einem neuen Fahrzeug kannst du ab Anschaffung neu wählen.

Was ein Fahrtenbuch leisten muss

Das Finanzamt erkennt ein Fahrtenbuch nur an, wenn es zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt wird. Lose Zettel oder eine nachträglich erstellte Excel-Tabelle reichen nicht.

Für jede berufliche Fahrt brauchst du:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende
  • Ziel – bei Besichtigungen die konkrete Adresse
  • Zweck der Fahrt
  • Besuchten Kunden oder Geschäftspartner
  • Bei Umwegen die gefahrene Strecke

Für Privatfahrten reichen die gefahrenen Kilometer, für Fahrten zur Arbeit ein kurzer Vermerk.

Digitale Fahrtenbücher werden anerkannt, wenn sich spätere Änderungen nicht unbemerkt vornehmen lassen – also technisch ausgeschlossen oder lückenlos protokolliert sind. Viele Apps mit Stecker im Auto sind darauf ausgelegt. Eine offizielle Zertifizierung durch das Finanzamt gibt es aber nicht – achte bei der Auswahl darauf, dass der Anbieter diese Anforderungen konkret zusagt.

Und wenn doch etwas fehlt? Kleinere Fehler machen ein Fahrtenbuch nicht automatisch unbrauchbar, solange es insgesamt schlüssig bleibt. Erst wenn es als Ganzes nicht ordnungsgemäß ist, gilt für das ganze Jahr die 1-%-Regel. Darauf ankommen lassen solltest du es trotzdem nicht.

Nicht vergessen: die Umsatzsteuer

Auf die private Nutzung fällt auch Umsatzsteuer an. Vereinfacht darfst du dafür den Wert aus der 1-%-Regel nehmen und davon 20 Prozent abziehen.

Häufige Fragen

Faustregel: Je höher dein beruflicher Anteil und je niedriger die tatsächlichen Kosten im Verhältnis zum Listenpreis, desto eher lohnt es sich. Bei einem Verbrenner ist der Vorteil ab etwa 70 Prozent beruflicher Nutzung meist deutlich. Beim E-Auto ist der Abstand kleiner – rechne es durch.

Rechtsgrundlagen und Fundstellen
  • § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
  • § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
  • § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
  • § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG
  • R 4.2 EStR
  • BMF vom 18.11.2009 – IV C 6 - S 2177/07/10004
  • BMF vom 05.11.2021 – IV C 6 - S 2177/19/10004 :008
  • BMF vom 23.12.2014 – IV C 6 - S 2145/10/10005
  • BFH vom 20.03.2014 – VI R 35/12
  • BFH vom 10.04.2008 – VI R 38/06
  • BFH vom 16.11.2005 – VI R 64/04
  • BFH vom 12.06.2018 – VIII R 14/15
  • BFH vom 17.05.2022 – VIII R 26/20
  • BFH vom 02.10.2003 – IV R 13/03
Fragen zum Firmenwagen?

Wir rechnen deinen Fall einmal durch.

Schreib kurz, welches Fahrzeug du fährst und wie viel davon beruflich. Du hörst von uns, welche Methode in deinem Fall günstiger ist und was du dafür aufzeichnen musst.

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Unterlagen
Listenpreis und Fahrleistung genügen